Wofür ein Zolllager gut ist

Ein Zolllager erlaubt es, eingeführte Nicht-Unionsware zu lagern, ohne sie sofort in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen. Einfuhrabgaben werden erst fällig, wenn die Ware tatsächlich entnommen und in den freien Verkehr überführt wird.

Für Importeure heißt das in der Praxis: Die Ware kann bereits in Deutschland liegen und kurzfristig abrufbar sein, während die Abgabenlast zeitlich entkoppelt bleibt. Wird die Ware weiter exportiert, entfällt sie ganz.

Warum Bobzin

Der Standort Bobzin verbindet die Zolllagermöglichkeit mit allem, was rundherum gebraucht wird: 6.600 m² Lagerfläche in fünf Hallen, Container-Rampen, Elektro- und Dieselstapler, eine LKW-Waage direkt auf dem Gelände und – soweit zulässig – die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Rahmen der WGK-Zulassung.

Dazu kommt die Lage: rund 75 Kilometer zum Hamburger Hafen über die A24. Ware muss also nicht im teuren Hafenumfeld stehen, bleibt aber im Tagesradius.

Was sich kombinieren lässt

  • Verwiegung ein- und ausgehender Sendungen über die LKW-Waage vor Ort
  • Umfüllung und Abfüllung – Big Bag zu Big Bag, Big Bag zu Sack, Flüssigkeiten
  • Kommissionierung nach Kundenvorgabe vor der Auslagerung
  • Kistenbau und VCI-Korrosionsschutz für die Weiterversendung im Export
  • Containerhandling über die Rampen am Standort

Ablauf einer Anfrage

Weil die zollrechtliche Behandlung vom konkreten Fall abhängt – Warenart, Herkunft, geplante Verwendung und Verweildauer – stimmen wir das Vorgehen vor der Anlieferung ab. Nennen Sie uns Ware, Menge, voraussichtliche Lagerdauer und das geplante Ziel; wir klären den Rest.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite beschreiben unser Leistungsangebot und ersetzen keine zoll- oder steuerrechtliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz und konkret

Bietet PENPET Logistics ein Zolllager an?

Ja. Am Standort Bobzin steht eine Zolllagermöglichkeit zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich dort eine LKW-Waage.

Welcher Vorteil ergibt sich aus einem Zolllager?

Eingeführte Nicht-Unionsware kann gelagert werden, ohne sofort in den zollrechtlich freien Verkehr überführt zu werden. Einfuhrabgaben werden erst bei der Entnahme in den freien Verkehr fällig; bei Wiederausfuhr entfallen sie.

Kann Zolllagerware auch umgefüllt oder kommissioniert werden?

Umschlag, Verwiegung, Kommissionierung und Umfüllung sind am Standort verfügbar. Welche Behandlungen zollrechtlich zulässig sind, klären wir vor der Anlieferung im Einzelfall.

Können auch Gefahrstoffe im Zolllager liegen?

Am Standort Bobzin besteht eine WGK-Zulassung. Ob ein konkreter Stoff eingelagert werden kann, prüfen wir anhand des Sicherheitsdatenblatts und der verfügbaren Kapazität.

Anfrage stellen

Schildern Sie uns Stoff, Menge und Zeitraum – wir prüfen Kapazität und Zulässigkeit und melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück.